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Warnung

Context : com_content.article
Title : Mitglied werden
Id : 15
CatId : 9

Mitglied werden

Aufnahmeantrag: 5430192

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und passiven Mitgliedern (siehe Satzung).
Gemäß Satzung kann jeder Bürger Mitglied werden, der das 8. Lebensjahr vollendet hat. Mitglied kann nur sein, wer unbescholten ist. Zudem ist Paragraph 31 des ThürFischG zu beachten.
Die Bearbeitung einer Aufnahme erfolgt nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrages.

Ein zurückgewiesenes Aufnahmegesuch kann vor Ablauf von 2 Jahren nicht erneuert werden. Eine Übersicht zu Aufnahme- und Mitgliedsbeiträgen sowie sonstigen Gebühren ist auf der Homepage ausgewiesen.

AufnahmeantragDer Aufnahmeantrag ist als PDF Dokument auf der Webseite des Vereins verfügbar. Der vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag kann per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Post oder direkt unter nachfolgender Adresse abgegeben werden:

 

Holger Puhl
99718 Greußen
Hermann-Hesse-Str. 1

Der Aufnahmeantrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe/Absendung ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Im Interesse des Antragstellers wird bei Teilnahme am Lehrgang zur Fischerprüfung eine Aufnahme erst mit bestandener Prüfung wirksam. Sind Schulungsunterlagen zum „Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung“ ausgeliehen worden, so sind diese spätestens bei der Aufnahme zurückzugeben.


Die Abstimmung und Bestätigung zur Aufnahme sowie Festlegung von Datum und Ort zur Ausgabe der Vereinsdokumente erfolgen auf der dem Eingangsdatum folgenden Vorstandssitzung. Zur Vorstandssitzung erfolgt zudem die persönliche Vorstellung des Antragstellers.  

Nach Bestätigung der Aufnahme ist einmalig 1  aktuelles Passbild zur Ausstellung des LAVT(1) – Mitgliederausweises zur Ausgabe der Vereinsunterlagen mitzubringen.

Die Satzung des Vereines und weitere Unterlagen (Fangbuch, LAVT-Ausweis) werden durch den Schatzmeister bei der Aufnahme in den Verein ausgehändigt.


Für den jährlichen Erwerb des Fischereierlaubnisscheines (Berechtigung zum Angeln an Vereinsgewässern) ist zudem die Vorlage eines für das Ausgabejahr gültigen Fischereischeines (Originaldokument) erforderlich!

Mitgliedsbeitrag

  1. Jährlicher Mitgliedsbeitrag:

Mitgliedsbeitrag

Betrag

Aktives Mitglied
inkl. Jahres-Angelerlaubnisschein

80,00 €

Passives Mitglied

ohne Jahres-Angelerlaubnisschein

50,00 €

Kinder und Jugendliche von 8-18Jahren ohne eigenes Einkommen

inkl. Jahres-Angelerlaubnisschein

50,00 €

Vom Mitgliedsbeitrag wird pro Mitglied der nachfolgende Betrag an den LAVT abgeführt:


LAVT = 20Euro

2.Aufnahmegebühr:

Mitgliederart

Gebühr

Aktives/Passives Mitgl. mit Fischereischein

80,00 €

Aktives/Passives Mitgl. ohne Fischereischein

65,00 €

Ermäßigter Beitragszahler mit Fischereischein

38,00 €

Ermäßigter Beitragszahler ohne Fischereischein

25,00 €

Jugendliche bis 14Jahre

keine

Eine Ratenzahlung der Mitglieds-und Aufnahmegebühren ist jederzeit möglich.


3. Anzahl Arbeitsstunden

Mitgliederart

Anzahl Std/Jahr

Vereinsmitglieder ab 18 Jahre ab dem 2. Mitgliedsjahr

(außer nachfolgende Sonderregelungen)

10,0

Neuaufnahmen (1. Mitgliedsjahr)

15,0

Gesetzliche Rentner ab 65 Jahre und Invaliden

0

Passive Mitglieder

0

Kinder bis 13 Jahre

0

Kinder von 14-17 Jahre
(ohne Entgeld für nicht erbrachte Std.)

4,0

 
Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden zur Beitragszahlung im Folgejahr mit einem vom Vorstand festgelegten und der Mitgliederversammlung beschlossenen Entgelt abgerechnet.